Material aus 3D Warehouse kommerziell nutzen?
#1
Hi Leute. 

Ich hab mal gegooglet welche Rechte man an importierten Materialien hat, aber nichts gefunden. Es ist ja möglich im 3D Warehouse aus einem Model einfach nur die Texturen/Material herunterzuladen. 

Meine Frage nun: Dürfte ich diese Materialien/Texturen in (gewerblichen) Projekten verwenden? Wie ist die rechtliche Lage?

Lg Andreas
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#2
das 3D Warehouse und die Modelle darin haben jeweils eigene Lizenz-Bedingungen.


Norbert
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#3
Gibt es hierzu eine "Kurzfassung" / eine Art Fazit? Ich meine ich hätte sowas mal irgendwo gesehen. Da hieß es - glaube ich - dass Möbel verwendet werden dürfen, wenn sie als Staffage dienen. Mich interessiert das Thema auch, nicht nur bezüglich Materialien, sondern auch im Bezug auf ganze Modelle. Z.B. Möbel, die ich in meine selbst erstellten Gebäude reinstelle und von dem ganzen dann eine Animation bei YT hochlade. 

Kürzlich schaute ich mir einen Basecamp-Workshop bei YT ("Build the impossible" von Dave Cooperstein) an, da wurden Dinge aus dem Warehouse heruntergeladen und in einem kommerziellen Projekt verwendet.
https://www.youtube.com/watch?v=QoDY5vCqaJk
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#4
Punkt "1. License Grant" beschreibt es eigentlich recht eindeutig:

Zitat:
  1. Authorized Uses
    The license to the Models granted above is limited to:
    1. Creating derivative works of Models (“Creations”), including by substantially modifying geometry, color, or other attributes of the Models, provided that if you upload any Creation to the 3D Warehouse, you will be a Developer under the 3D Warehouse Terms of Use and such Creation shall constitute a “Model” under the Terms of Use;
    2. Incorporating or including Models and Creations into a larger work or a deliverable for a third party (“Combined Work”), provided that the Combined Work includes substantial additional content to the original Model;
    3. Distributing Models, Creations, and Combined Works to third parties for your business purposes (including for commercial purposes);

tl;dr: "into a larger work" ... "substantial additional content" ... "business purposes (including for commercial purposes)"


Norbert
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#5
Danke Norbert.
Hier ist noch das zugehörige FAQ. Dieses hatte ich mal gesehen und erklärt das ganze "einfacher".
https://help.sketchup.com/en/3d-warehous...ms-use-faq

Sprich, wenn ich jemand einen Animation verkaufe, z.B. von einem Wohnhaus, welches mit Möbeln aus dem Warehouse eingerichtet ist, dann ist das in Ordnung. Somit sollten auch Lippinators Materialdownload in Ordnung gehen. Oder nicht?
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#6
Eine Rechtsberatung diesbezüglich können und wollen wir nicht abgeben, die Bedingungen dazu sind von Trimble klar benannt und müssen vom Benutzer (oder dessen Rechtsberater) interpretiert und berücksichtigt werden.


Norbert
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#7
Vielen Dank nochmal für die Erklärungen. Für mich ist die ganze Rechtssprache unbegreiflich. Schön das es diesen freien Modelaustausch gibt. Hab auch schon 2 Modelle hochgeladen.
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#8
Schade Norbert. Weißt Du ob es eine deutsche Übersetzung gibt?
Mein Business-Englisch ist zu schlecht um da jetzt wirklich 100% Bescheid zu wissen :-)) Ich schreib mal ins amerikanische Forum rein, mal sehen was dabei raus kommt.
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#9
(15.11.2018 - 18:11)PeterBli schrieb: Weißt Du ob es eine deutsche Übersetzung gibt?

m.W. nach nicht, die Trimble MA im Forum lehnen typischerweise Aussagen mindestens zu den SketchUp-Lizenzbedinungen ab und verweisen regelmässig auf eine ggf. selbst zu beauftragende Rechtsberatung durch eine entsprechend befähigte Person.

Da kann man halt auch schnell auf dünnes Eis kommen... obige Aussagen scheinen wohl einer gewerbliche Nutzung im Kontext eines eigenen Modells - vorbehaltlich einer nicht-trivialen Schöpfungshöhe des Modells - zu gestatten.


Norbert
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#10
An Euch beiden Architekten:
Selbst wenn ich die FAQ durch den Google-Übersetzer laufen lasse und diese Übersetzung noch ein wenig nachbearbeite, ist für mich klar, dass Ihr Modelle aus dem Warehouse in Euren Häuser und Wohnungen einfügen könnt.

Zitat:Ich arbeite für ein Bauunternehmen in der Abteilung Computergrafik & Visualisierung. Kann ich Modelle aus 3D Warehouse verwenden, um Bauszenen zu ergänzen?
Antwort: Ja. Sie können Modelle aus dem 3D Warehouse verwenden, um Bauszenen zu füllen.

Als professioneller Designer werde ich dafür bezahlt, Ergebnisse wie SketchUp-Modelle zu erstellen, die Objekte enthalten, die ich aus dem 3D Warehouse heruntergeladen habe. Ist das in Ordnung?
Antwort: Ja, gemäß Abschnitt 7.B.ii der Nutzungsbedingungen für 3D Warehouse können Sie eine „Zusammegefasste Arbeit“ liefern, die das Ergebnis von bezahlter Arbeit ist, auch wenn Ihre „Zusammengefasste Arbeit“ Modelle enthält, die von 3D Warehouse heruntergeladen wurden.

Ich bin ein Architekt. Kann ich meine Designs mit Modellen aus 3D Warehouse verkaufen?
Antwort: Ja, solange die von 3D Warehouse heruntergeladenen Modelle nicht als eigenständige Artikel übertragen oder verkauft werden.

Ich bin Wiederverkäufer von Haushaltsgeräten. Ich möchte in meinen Marketingunterlagen Modelle von Herstellergeräten von 3D Warehouse verwenden. Ist das erlaubt?
Antwort: Ja, solange sie nicht als eigenständige Artikel übertragen werden und Marken und Logos beibehalten werden und nicht entfernt oder geändert werden.

Aber nach meinem menschlichen Dafürhalten, könnt Ihr Modelle aus dem Warehouse in eine Gesamtarbeit einfügen.
Hauptsache diese Modelle werden nicht als Einzelmodell verwendet.

Dazu noch diese negativen Antworten:

Zitat:Kann ich Modelle aus 3D Warehouse in meine Website integrieren, damit sie von meinen Mitgliedern verwendet werden können?
Antwort: Nein, das ist eine unzulässige Aggregation.

Kann ich Modelle aus 3D Warehouse in das von mir veröffentlichte Forschungsprojekt aufnehmen?
Antwort: Nein, das ist eine unzulässige Aggregation. Sie benötigen die Genehmigung jedes Entwicklers.

Ich muss zwar auch hier einen ähnlichen Satz wie Norbert bemühen:
Eine rechtliche Auskunft kann und will ich nicht geben und ich übernehme auch keine Verantwortung für meine Ausführungen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG Peter
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