08.08.2016 - 16:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.2016 - 14:09 von Techie.
Bearbeitungsgrund: Quote stripped
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(08.08.2016 - 15:00)SketchUp schrieb: ... allerdings nur gegen Aufwandsentschädigung.
Stimmt so nicht ganz, denn es gibt eine 10 Tage-Test-Möglichkeit. Pferdefuß: man darf den Kündigungszeitpunkt nicht verschlafen (bzw. wissen wie man beweisen kann, dass man gekündigt hat; aber bei €30 vernachlässigbares Risiko
