(03.05.2015 - 12:48)SketchUp schrieb: Der Dienstleister hat damit nichts zu tun, in Verantwortung steht hier der Benutzer und somit Lizenznehmer der SketchUp Lizenz.
Fast jede kommerzielle 3D-Druckerei bietet die Korrektur eingesandter Dateien an. Wenn der Dienstleister nicht gesetzlich verpflichtet ist auf die Rechtmäßigkeit der Quelle zu achten, wer soll das später noch erkennen?
Meine STLs aus SketchUp überprüfe ich zunächst mit netfabb und grad heute eben erst musste ich ein von netfabb für völlig in Odnung befundenes Teil noch von Slic6r "fixen" lassen.
Würde mich schon interessieren, ob nach soviel "Zwischenwirten" dem Gcode noch anzusehen ist, welchen Ursprung das Teil hatte.
Das wäre ja wirklich das Allerletzte, wenn ich ein ursprünglich in Google-SketchUp erstelltes und vielleicht später in einem Trimble-Produkt (das vielleicht einem Nachbarn gehört) modifiziertes Teil noch vor dem Kadi rechtfertigen muss.
Da schaut man sich als armer Rentner doch lieber gleich nach Freeware um
