Wohnflächenberechnung
#6
(04.03.2015 - 06:08)mühlbauer schrieb: ... nur noch zu 25% zu berechnen."

laut §4 der oben verlinkten offiziellen WoFIV:

"von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."
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Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 27.02.2015 - 09:30
RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 27.02.2015 - 12:43
RE: Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 03.03.2015 - 16:38
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RE: Wohnflächenberechnung - von mühlbauer - 04.03.2015 - 06:08
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RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 14.04.2015 - 15:02

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