(04.03.2015 - 06:08)mühlbauer schrieb: ... nur noch zu 25% zu berechnen."
laut §4 der oben verlinkten offiziellen WoFIV:
"von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."
Wohnflächenberechnung
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(04.03.2015 - 06:08)mühlbauer schrieb: ... nur noch zu 25% zu berechnen." laut §4 der oben verlinkten offiziellen WoFIV: "von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen." |
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Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 27.02.2015 - 09:30
RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 27.02.2015 - 12:43
RE: Wohnflächenberechnung - von karl-friedrich - 03.03.2015 - 16:38
RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 03.03.2015 - 17:11
RE: Wohnflächenberechnung - von mühlbauer - 04.03.2015 - 06:08
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RE: Wohnflächenberechnung - von Techie - 14.04.2015 - 15:02
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